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Fragen & Antworten zum Ihrem Halteverbot

  1. Wozu benötige ich ein Halteverbot?
  2. Ist das Einholen einer Genehmigung unbedingt notwendig?
  3. Woher kommen die Gebühren?
  4. Welche Informationen benötigen Sie von mir, damit die Bestellung bearbeitet werden kann?
  5. Was erledigt Film & Event Service für mich?
  6. Wann kann ich ein Halteverbot nutzen, wenn ich es heute beantrage?
  7. Ich habe bereits eine Genehmigung, was nun?
  8. Wie setze ich ein Halteverbot durch?
  9. Kann ich Falschparker gleich abschleppen lassen?
  10. Wann und wie bezahle ich?
  11. Was ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung?
  12. Was ist eine Sondernutzung? In welchem Falle und wofür benötige ich sie?
  13. Wann werden die Verkehrsschilder vor meiner Haustür aufgestellt?
  14. Welche Adressen gebe ich an?
  15. Wann bekomme ich die Dokumente zum Halteverbot?
  16. Was kostet ein Haltevebot?
  17. Überlassungs- / Mietvertrag

1. Wozu benötige ich eine Halteverbot?

Wenn Sie sicher sein wollen, dass während eines bestimmten Zeitraumes eine bestimmte Fläche im öffentlichen Straßenverkehr nicht von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, sollten Sie ein Halteverbot einrichten lassen. Ein Halteverbot ermöglicht es Ihnen, im regulären Straßenverkehrsbereich, einen Parkplatz für eine bestimmte Zeit frei zu halten, z.B. für einen Umzugswagen oder einen Container.

Hierfür brauchen Sie:

  1. Eine Genehmigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  2. Ein berechtigtes Interesse, das heißt einen Grund für dieses "Freihalten", damit die Genehmigung erteilt werden kann.

Wenn Sie z.B. einen Umzug planen und am Tag des Umzugs den Parkplatz genau vor Ihrer Tür für den Umzugswagen reservieren möchten, brauchen Sie ein Halteverbot. Nur aus einem genehmigten Halteverbot dürfen Sie widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge entfernen lassen.

2. Ist das Einholen einer Genehmigung unbedingt notwendig?

Ja, ohne die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde können wir kein Halteverbot aufstellen. Die Genehmigung ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhältlich. Wenn Sie bei uns ein Halteverbot buchen, erledigen wir das gerne für Sie.

3. Woher kommen die Gebühren?

Die Gebühr für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhoben. Derjenige, der die Genehmigung beantragt, bekommt von der Behörde einen Gebührenbescheid in Höhe von 20,00 € bis 50,00 €. Die Gebühr wird abhängig vom Aufwand erhoben. Bei unserem Genehmigungsservice ist die Gebühr bereits inklusive.

4. Welche Informationen benötigen Sie von mir, damit die Bestellung bearbeitet werden kann?

Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, benötigen wir einige Angaben, die wir in dem Bestellformular aufgeführt haben. Bitte füllen Sie es vollständig aus und schicken Sie dieses an uns. Je genauer die Angaben von Ihnen sind, desto einfacher ist das Beantragen und Aufstellen des Halteverbotes (ggf. mit Skizze). Sollten wir dennoch Fragen haben, würden wir Sie anrufen und benötigen deshalb eine aktuelle Telefonnummer von Ihnen. Des Weiteren ist die Angabe Ihrer Rechnungsadresse notwendig.

5. Was erledigt Film & Event Service für mich?

Wir kümmern uns um die Einholung der Genehmigung, das Aufstellen der Schilder, das Erstellen des Aufstellungsprotokolls und der Fahrzeugliste sowie das Abholen der Verkehrszeichen. Gerne kümmern wir uns auch um eine Verlängerung, wenn sich z.B. Ihr Bauvorhaben unerwartet verzögern sollte.

6. Wann kann ich ein Halteverbot nutzen, wenn ich es heute beantrage?

Zur Beantragung des Halteverbotes und Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen geben Sie uns bitte mindestens drei Werktage Zeit. Darüber hinaus müssen die Verkehrszeichen 96 Stunden, also vier Tage, vor dem ersten Geltungstag aufgestellt sein. Wenn Sie beispielsweise heute ein Halteverbot bei uns beantragen, können Sie es in der Regel in einer Woche nutzen.

7. Ich habe bereits eine Genehmigung, was nun?

Wenn Sie die straßenverkehrsbehördliche Anordnung bereits eingeholt haben, senden Sie uns diese bitte zusammen mit Ihrem Aufstellungsantrag. In diesem Falle können wir bereits am nächsten Werktag Ihren Auftrag ausführen. Sie können die Genehmigung in unserem Online-Formular im zweiten Bestellschritt bequem hochladen.

8. Wie setze ich ein Halteverbot durch?

Während des Gültigkeitszeitraumes müssen Sie die Genehmigung, die Sie von der Straßenverkehrsbehörde erhalten haben, sowie das von uns erstellte Aufstellungsprotokoll inklusive derFahrzeugliste in Papierform bereithalten. Dieses Dokument protokolliert genau, an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt welche Verkehrszeichen aufgestellt wurden. Die Fahrzeugliste beinhaltet sämtliche Fahrzeuge nebst Kennzeichen, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung im Bereich der Halteverbotszone befanden. Alle notwendigen Dokumente erhalten Sie von uns direkt nach Aufstellung der Schilder per Email. Nur mit diesen Unterlagen in Papierform kann die Polizei, falls notwendig, tätig werden.

9. Kann ich Falschparker gleich abschleppen lassen?

Sollte sich im angegebenen Halteverbotszeitraum ein Fahrzeug in "Ihrem" Halteverbot befinden, wenden Sie sich an die örtliche Polizei und lassen den Falschparker aus dem Halteverbot entfernen. Voraussetzung für das Tätigwerden der Polizei ist eine fristgerechte Einrichtung des Halteverbotes. Die Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle finden Sie auf der ersten Seite der Genehmigung.

10. Wann und wie bezahle ich?

Sie erhalten eine Rechnung per Email oder auf Wunsch auf dem Postweg nachdem die Schilder wieder abgebaut wurden. Diese müssen Sie dann nur noch Überweisen.

11. Was ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung?

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist die Erlaubnis, ein Halteverbot unter bestimmten Voraussetzungen im gewünschten Bereich einzurichten. Die Erteilung dieser Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühr wird von der Straßenverkehrsbehörde je nach Aufwand festgesetzt.

12. Was ist eine Sondernutzung? In welchem Falle und wofür benötige ich sie?

Eine Sondernutzung ist notwendig, wenn eine Fläche im öffentlichen Raum über den üblichen Gebrauch hinaus privat genutzt wird, z.B. für die Aufstellung von Containern, die Einrichtung von Baufeldern oder die Ausrichtung von Straßenfesten. Eine Sondernutzung muss genehmigt werden. Diese Sondernutzungserlaubnis wird in Hamburg nur von der Tiefbauabteilung der Bezirksämter erteilt und kann nur vom Nutzer der Fläche selbst beantragt werden. Auch hierfür wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Bitte beachten Sie, dass wir zur Einrichtung von Straßenabsperrungen und Baufeldern nur tätig werden dürfen, wenn Sie uns diese Sondernutzungserlaubnis vorlegen können. Bei der Suche nach dem richtigen Bezirksamt empfehlen wir die Behördenrufnummer 115.

13. Wann werden die Verkehrsschilder vor meiner Haustür aufgestellt?

Die notwendigen Verkehrszeichen müssen mindestens 4 Tage vor dem ersten Nutzungstag aufgestellt sein, damit das Halteverbot rechtsgültig ist. Diese Frist halten wir bei rechtzeitigem Auftragseingang auch ein, allerdings stellen wir die Schilder selten sehr viel früher auf.

14. Welche Adressen gebe ich an?

Bitte geben Sie im Bestellformular genau an, wo das Halteverbot aufgestellt werden soll und auch Ihre neue Rechnungsadresse nach einem Umzug an.

Beispiel:

Ihr Grundstück (Garten) grenzt an eine andere Straße als Ihre Post- und Rechnungsanschrift und Sie möchten das Halteverbot am Garten aufgestellt haben. So geben Sie den Straßennamen der Straße am Garten an und gegebenenfalls die Hausnummer des gegenüberliegenden Hauses.

Rechnungsadresse:

Sie ziehen von A nach B, benötigen die Schilder an Stelle A, als Rechnungsanschrift geben Sie bitte Ihre neue Adresse B an.

15. Wann bekomme ich die Dokumente zum Halteverbot?

Die Dokumente bekommen Sie nach der Aufstellung der Verkehrszeichen per E-Mail von uns geschickt. Dieses kann auch erst am nächsten Tag geschehen. Die Dokumente müssen Sie am Tag der Nutzung in Papierform vor Ort bereithalten.

16. Was kostet ein Haltevebot?

In unserer Preisliste zu Halteverboten finden Sie alle Informationen zu den anfallenden Kosten. Sollten noch Unklarheiten bestehen zögern Sie nicht damit uns zu Kontaktieren!

17. Überlassungs- / Mietvertrag

Um Gegenstände von Film & Event Service mieten zu können, ist es notwendig, einen Überlassungs- / Mietvertrag zwischen den jeweiligen Parteien zu schließen. Wir haben für alle zu mietenden Gegenstände einen Vertrag, welchen Sie hier als Muster einsehen können.

In der Einrichtung eines Halteverbotes ist die Miete der notwendigen Verkehrsschilder bereits enthalten.

Beispiel vom Überlassungs- / Mietvertrag zur Ansicht